ASVG = Allgemeines Sozialversicherungsgesetz für zb beamte anders oder selbstständige etc aber im detail anders hier wird dem asvg gefolgt

teilversicherte = zb schüler und studierende und pensionisten zb dann bei letzeren nicht mehr arbeitslosenversichert oder pensions versichert oder unfallversicht

verischerungsverhätnis

rechtliche verhältnis zwischen leistungsemphänger und leistungserbringer

leistungsemphänger = der versicherte

mitversichert = kinder von arbetisnehmern bei weitergehender ausbildung bis max 27 lebensjahr mit krankenversichert

SV-Träger = leistungserbringer der sachen macht zb überberiff für krankenkasesen oder persionsversicherungeinrichtigen etc

geld oder sachleistungen können von den SV-Trägern erbracht werden

AG muss AN bei der SV anmelden und wenn nd is arbeitet man halt schwarz und halt für beide dann strafrechtlich relevant man kann als AN bevor man iwas macht bestätigung forderan dass man