- arbeitslosenversicherung
- krankenversicherung
- unfallversicherung
- pensionsversicherung grundzweige der verpflichtenden sozialversicherung in österreich
ASVG = Allgemeines Sozialversicherungsgesetz für zb beamte anders oder selbstständige etc aber im detail anders hier wird dem asvg gefolgt
teilversicherte = zb schüler und studierende und pensionisten zb dann bei letzeren nicht mehr arbeitslosenversichert oder pensions versichert oder unfallversicht
verischerungsverhätnis
rechtliche verhältnis zwischen leistungsemphänger und leistungserbringer
leistungsemphänger = der versicherte
mitversichert = kinder von arbetisnehmern bei weitergehender ausbildung bis max 27 lebensjahr mit krankenversichert
SV-Träger = leistungserbringer der sachen macht zb überberiff für krankenkasesen oder persionsversicherungeinrichtigen etc
geld oder sachleistungen können von den SV-Trägern erbracht werden
AG muss AN bei der SV anmelden und wenn nd is arbeitet man halt schwarz und halt für beide dann strafrechtlich relevant man kann als AN bevor man iwas macht bestätigung forderan dass man