ALVG = arbeitslosenversicherungsgeetzt AMS = arbeitsmarktservice arbeitslosengeld (50-75%) des vorheringen gehalts mit deckellung für die dauer von 20 wochen notstandshilfe höhe abhängig des zuvorerhaltenen arbeitslosen geldes (75-100%) bis zu 52 wochen wenn man beide bezieht und 72 wochen das hat is halt aus gg dann fürsorge leistungen wie die mindestsicherung

vorrausssetzungen für die 2 dinger da oben

  • Arbeitsfähig
    • körperlich und gestig in der lage zu arbeiten
  • Arbeitswilligkeit
    • man muss arbeiten wollen, findet aber keine arbeit
      • prüft das ams
      • zb umschulungsmaßnahmen wenn nur eine nicht benöttigte stelle hat
  • Arbeitslos
    • arbeiten würde aber hat keinen arbeitsplatz
    • zb wenn nur geringfügig arbeitet zählt trz als arbeitslos soll in zukunft fallen weil sparpolitik moment
    • wenigstens schon einmal gearbeitet hat
  • Anwaltschaft
    • mindestdauer einer arbeitslosigkeitversicherungsplichtigen tätigkeit innerhalb eines rahmenzeitraumes
    • avplichtigen tätigkeit
      • mehr als geringfügige beschäftigung
    • abhängig vom alter, wie oft arbeitslos, wie lange der rahmenzeitraum

geringfügige beschäftigung wenn man in monat nd mehr als iwas ka was val is verdient weder lohnsteuer noch sozialversicherungsbeitrag mussm an zahlen