einstige willenserklärung durch den AG mit der das DV aus wichtigem grund mit sofortiger wirkung aufgelöst wird
- wichtiger grund
- keine fristen und termine
- an beklaut ag
- jmd umbringen
- zu spät kommen
- alkoholisiert arbeiten
- wenn an eine hauptleistungsplicht verletzt is es entlassungs grund
muss sofort passieren und nd im nachhinein weil sonst verschweigt man sich es geht nie um quantität jede verletzung der hautpleistung plitcht geht für eine entlassung wenn sie schnellstmöglich ausgesprochen wird.