zentrale grundsätze der dsgovo

  1. rechtmäßigkeit
    1. für verabeitung von daten muss explizit zugestimmt werden
  2. Zweckbindung
    1. man darf nd daten ohne grund sammlen
  3. datenminimierung
    1. nur so wenig daten sammlen wie absolut notwendig
  4. richtigkeit
    1. daten müssen immer korrekt sein
  5. speicher begrenzung
    1. personenbezogene daten dürfen nur so lange wie für die verbaiteungs dauer benötgt gspeichert werden
  6. integrität und vertraulichkeit
    1. dürfen nd unverschlüsslt oder auf papierfiorm liegen
  • plichten der verantworlichten

    • verzeichnus von gesamleten daten zu haben, damit auskunft gegeben haben, ob persönliche daten angefragt und sagen ob sie die haben
  • rechte der betroffenen

    • auskunft
      • immer die möglichekit auskunft über die eingen daten in einer frist zu bekommen
    • berichtigung
      • zb name wo in nem news letter falsch man sagt bum falsch müssen ändern