zentrale grundsätze der dsgovo
- rechtmäßigkeit
- für verabeitung von daten muss explizit zugestimmt werden
- Zweckbindung
- man darf nd daten ohne grund sammlen
- datenminimierung
- nur so wenig daten sammlen wie absolut notwendig
- richtigkeit
- daten müssen immer korrekt sein
- speicher begrenzung
- personenbezogene daten dürfen nur so lange wie für die verbaiteungs dauer benötgt gspeichert werden
- integrität und vertraulichkeit
- dürfen nd unverschlüsslt oder auf papierfiorm liegen
-
plichten der verantworlichten
- verzeichnus von gesamleten daten zu haben, damit auskunft gegeben haben, ob persönliche daten angefragt und sagen ob sie die haben
-
rechte der betroffenen
- auskunft
- immer die möglichekit auskunft über die eingen daten in einer frist zu bekommen
- berichtigung
- zb name wo in nem news letter falsch man sagt bum falsch müssen ändern
- auskunft